DREAMLAND Festival

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

Der Veranstalter des DREAMLAND Festivals ist die
DREI HÖFE Gastro GmbH
Bahnhofstraße 10–12
92224 Amberg

(im Folgenden „Veranstalter“ genannt)

Mit dem Erwerb eines Tickets sowie dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen alle Besucherinnen und Besucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Hausordnung des DREAMLAND Festivals an.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für den Erwerb von Tickets sowie für den Besuch des DREAMLAND Festivals.

Das DREAMLAND Festival findet als Open-Air-Veranstaltung an folgenden Tagen statt:

  • Freitag, 31.07. | 17:00 – 23:00 Uhr

  • Samstag, 01.08. | 15:00 – 23:00 Uhr

Der Zugang zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich während der offiziellen Veranstaltungszeiten möglich.

Der Ticketverkauf erfolgt über Eventbuddy. Für den Ticketkauf gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Ticketanbieters.

Veranstaltungsort ist das Gelände neben dem Amberger Congress Centrum an der Bleichwiese und entsprechend eingezäunt.

2. Vertragsverhältnis

Durch den Erwerb eines Tickets entstehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer bzw. der Ticketkäuferin und dem Veranstalter.

Der Veranstalter ist berechtigt, zur Durchführung der Veranstaltung Dritte und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

3. Tickets und Zutritt

3.1 Zutrittsberechtigung

Der Zutritt zum Festival ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.

Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen gültigen Lichtbildausweis zu verlangen.

3.2 Re-Entry

Das Verlassen und erneute Betreten des Veranstaltungsgeländes ist grundsätzlich möglich, sofern das gültige Festivalarmband getragen wird.

Beschädigte, manipulierte oder verlorene Festivalarmbänder verlieren ihre Gültigkeit.

3.3 Weiterverkauf

Der private Weiterverkauf von Tickets ist gestattet.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für Tickets, die über Drittanbieter, Privatverkäufe oder nicht autorisierte Plattformen erworben wurden.

3.4 Kombitickets

Kombitickets gelten ausschließlich für die auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungstage.

4. Absage, Abbruch und Änderungen der Veranstaltung

Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Bei Gefahr für Besucherinnen und Besucher, Künstlerinnen und Künstler oder Mitarbeitende – insbesondere aufgrund von Unwetter, Sturm, starkem Gewitter, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen – ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zeitweise zu unterbrechen, zu räumen, abzusagen oder abzubrechen.

Programmänderungen, Änderungen im Line-up, Änderungen von Running Orders sowie der Ausfall einzelner Künstlerinnen oder Künstler begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder sonstigen Schadensersatz.

Wird die Veranstaltung vor Beginn vollständig abgesagt, wird maximal der Ticketgrundpreis erstattet. Vorverkaufs-, System- und Bearbeitungsgebühren können ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.

Weitergehende Ansprüche – insbesondere hinsichtlich Anreise-, Hotel-, Verdienstausfall- oder sonstiger Folgekosten – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen oder aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen werden, bestehen keine weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig.

5. Sicherheitskontrollen und Hausrecht

Beim Einlass finden Sicherheitskontrollen durch den Sicherheitsdienst statt.

Besucherinnen und Besucher erklären sich mit Taschenkontrollen sowie angemessenen Sicherheitsmaßnahmen einverstanden.

Der Veranstalter sowie das eingesetzte Sicherheits- und Ordnungspersonal üben auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Veranstalters, des Personals, der Security, der Polizei, der Feuerwehr sowie sonstiger Einsatzkräfte ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen diese AGB, gegen die Hausordnung oder bei sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

6. Verbotene Gegenstände und Verhaltensregeln

Folgende Gegenstände und Verhaltensweisen sind auf dem Veranstaltungsgelände untersagt:

  • Glasbehälter jeglicher Art

  • mitgebrachte Getränke und Speisen

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände

  • pyrotechnische Gegenstände

  • illegale Betäubungsmittel

  • Drohnen

  • professionelle Kamera-, Audio- oder Videoausrüstung ohne vorherige schriftliche Genehmigung

  • sperrige Gegenstände

  • rassistische, diskriminierende, extremistische oder beleidigende Inhalte und Verhaltensweisen

Erlaubt sind Taschen bis maximal DIN-A4-Größe.

Der Veranstalter stellt keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für nicht erlaubte Gegenstände zur Verfügung.

Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluss stehen oder durch aggressives, auffälliges oder gefährdendes Verhalten auffallen, kann der Zutritt verweigert werden.

Das Verlassen des Veranstaltungsgeländes mit Getränken ist nicht gestattet.

7. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke und Social-Media-Inhalte ist grundsätzlich erlaubt.

Jegliche kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Professionelle Foto-, Film- und Audioausrüstung ist ausschließlich mit vorheriger Akkreditierung bzw. Genehmigung erlaubt.

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich jede Besucherin und jeder Besucher damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt und durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für Dokumentations-, Werbe- und Kommunikationszwecke verwendet werden dürfen.

8. Awareness und Verhalten

Dem Veranstalter ist ein respektvoller, sicherer und friedlicher Umgang aller Besucherinnen und Besucher besonders wichtig.

Diskriminierendes, rassistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes, übergriffiges oder belästigendes Verhalten wird nicht toleriert.

Besucherinnen und Besucher können sich bei Problemen, Unsicherheiten oder Fehlverhalten anderer Gäste jederzeit an Mitarbeitende, Security oder sonstiges Personal vor Ort wenden.

Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei unangemessenem Verhalten entschädigungslos von der Veranstaltung auszuschließen.

9. Gesundheit und Haftung

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Besucherinnen und Besucher werden darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Musikveranstaltungen erhöhte Lautstärken, Licht-, Laser- und Stroboskopeffekte auftreten können.

Der Veranstalter empfiehlt insbesondere in unmittelbarer Bühnennähe das Tragen von Gehörschutz.

10. Parken und Anreise

Für die Anreise werden öffentliche Verkehrsmittel sowie umliegende öffentliche Parkhäuser empfohlen.

Etwaige Parkmöglichkeiten stehen nicht unter der Aufsicht oder Verantwortung des Veranstalters.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder sonstige Vorfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen oder Parkflächen.

11. Backstage- und VIP-Bereiche

Backstage- und VIP-Bereiche sind ausschließlich mit gültiger Sonderberechtigung zugänglich.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen ohne entsprechende Berechtigung den Zutritt zu verweigern oder diese aus den jeweiligen Bereichen zu entfernen.

12. Rauchen

Das Rauchen sowie die Nutzung von Vapes/E-Zigaretten ist auf dem Open-Air-Gelände grundsätzlich gestattet, sofern andere Besucherinnen und Besucher dadurch nicht gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Amberg.

Kontakt

DREI HÖFE Gastro GmbH
Bahnhofstraße 10–12
92224 Amberg

E-Mail: hello@dreamlandfestival.de